Regelbetreuung

Die Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Vollzeit- oder 20 Teilzeit-Beschäftigten ist eine einfache und wirtschaftliche Möglichkeit für kleine Unternehmen.

 

Zu Beginn erfolgt eine Grundbetreuung, bei der der Unternehmer umfassend beraten wird, insbesondere bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. 

 

Er entscheidet selbst, wie viel Betreuung und Beratung nötig ist, spätestens nach 3 oder 5 Jahren (je nach Betreuungsgruppe) ist die Grundbetreuung zu wiederholen, wenn sich im Betrieb nichts ändert.

 

Nur bei besonderen Anlässen muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit zusätzlich eingeschaltet werden. So z.B. bei

- Neu- und Umbauplanung,

- wichtigen betrieblichen Veränderungen,

- Erstellung von Nofall- und Alarmplänen

- Gestaltung neuer Arbeitsplätze

- Untersuchung von Unfällen

Bei der Regelbetreuung mit mehr als 10 Beschäftigten gelten feste Einsatzzeiten für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt.

Es gibt Basisleistungen gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz, die unabhängig von der Größe des Betriebes anfallen.

Hinzu kommt noch die individuell festzulegende betriebsspezifische Betreuung.

Die Einsatzzeiten und die zu berücksichtigenden Aufgabenfelder sind in der DGUV Vorschrift 2 geregelt.

Für Betriebe bis 50 Beschäftigten stellt die "alternative bedarfsorientierte Betreuung" eine weitere Möglichkeit der Betreuungsform dar.

 

Siehe dazu meine gesonderte Seite.

 

Sicherheitsberater 

John Szoke

Finkenweg 28

36272 Niederaula

 

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