Gemäß Sozialgesetzbuch-Siebtes Buch (SGB VII), sind in Unternehmen mit als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrats oder Personalrats Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen.
Ähnlich steht es in der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (§ 20) und im Arbeitssicherheitsgesetz (§ 11).
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Das Seminar umfasst folgende Themenbereiche: