Ihr Betrieb ist an dem Transport gefährlicher Güter im Strassenverkehr beteiligt?
Kennen Sie die Regelungen, die Sie dabei anwenden müssen?
Kennen Sie die Freistellungsregelungen für ihren Transport?
Gemäß Gefahrgutverordnung Strasse, Eisenbahn, Binnenschiff müssen die Mitarbeiter regelmäßig für ihre Tätigkeit und den Aufgabenbereich geschult werden.
Eine Kontrolle kann bei fehlender Unterweisung und Unkenntnis der Vorschriften teuer werden, Sie (z.B. als Fahrzeughalter) sind hier schnell im 4-stelligen Bereich.
Daher lohnt es sich, ggf. auch finanziell, die Mitarbeiter regelmäßig zu schulen.