Ihr Betrieb ist an dem Transport gefährlicher Güter im Strassenverkehr beteiligt?
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Gefahrstoffe (Reinigungs- und Desinfektionsmittel) empfangen.
Kennen Sie die Regelungen, die Sie dabei anwenden müssen?
Kennen Sie die Freistellungsregelungen für ihren Transport?
Gemäß Gefahrgutverordnung Strasse, Eisenbahn, Binnenschiff müssen die Mitarbeiter regelmäßig (alle 2 Jahre) für ihre Tätigkeit und den Aufgabenbereich geschult werden.
Eine Kontrolle kann bei fehlender Unterweisung und Unkenntnis der Vorschriften teuer werden, Sie (z.B. als Fahrzeughalter) sind hier schnell im 4-stelligen Bereich.
Daher lohnt es sich, ggf. auch finanziell, die Mitarbeiter regelmäßig zu schulen.
Sicherheitsberater
John Szoke
Finkenweg 28
36272 Niederaula
Sie erreichen mich unter:
Tel.:
+49 (6625) 212 875
Fax:
+49 (6625) 212 876
Oder schreiben mir eine Email an:
mail@partner-im-arbeitsschutz.de
Sie können gerne auch einfach mein Kontaktformular nutzen.