Schulung Gefahrgut

Ihr Betrieb ist an dem Transport gefährlicher Güter im Strassenverkehr beteiligt?

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Gefahrstoffe (Reinigungs- und Desinfektionsmittel) empfangen.

 

Kennen Sie die Regelungen, die Sie dabei anwenden müssen?

 

Kennen Sie die Freistellungsregelungen für ihren Transport?

 

Gemäß Gefahrgutverordnung Strasse, Eisenbahn, Binnenschiff müssen die Mitarbeiter regelmäßig (alle 2 Jahre) für ihre Tätigkeit und den Aufgabenbereich geschult werden.

 

Eine Kontrolle kann bei fehlender Unterweisung und Unkenntnis der Vorschriften teuer werden, Sie (z.B. als Fahrzeughalter) sind hier schnell im 4-stelligen Bereich.

 

Daher lohnt es sich, ggf. auch finanziell, die Mitarbeiter regelmäßig zu schulen.

 

Sicherheitsberater 

John Szoke

Finkenweg 28

36272 Niederaula

 

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Sie können gerne auch einfach mein Kontaktformular nutzen.

 

Mehr Informationen zur Consulting-Haftpflicht von Sicherheitsberater John Szoke, Niederaula

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